Am Samstag, 07.10.2017, gg. 13:30 Uhr  kontrollierten Streifenbeamte in Bliesen einen „Rollerfahrer“ in der Niederhofer Straße. Dabei stellte sich heraus, dass der Roller fahrerlaubnispflichtig ist, jedoch der jugendliche Fahrzeugführer nur im Besitz einer Mofaprüfbescheinigung ist. Zudem stand der 15-jährige „Fahranfänger“ unter alkoholischer Beeinflussung. Nun erwartet ihn Anzeigen im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.

 

 

 

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CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier