Am 26.09.2017 hielt sich ein 31-Jahre alter Mann zusammen mit seiner 20-jährigen Begleiterin in der Filiale eines Discounters in der Robert-Bosch-Straße in Homburg auf und bezahlte an der Kasse eine Getränkedose und löste hierbei auch einen Pfand-Bon ein.

Da der Beschuldigte einen Rucksack mit sich führte, wurde er von der Kassiererin routinemäßig aufgefordert, diesen zu öffnen und den Inhalt vorzuzeigen. Währenddessen passierte die weibliche Begleiterin, welche ebenfalls einen Rucksack mit sich führte, den Kassenbereich ohne einen Einkauf getätigt zu haben. Als die 20-Jährige den Ausgangsbereich passieren wollte, löste der Alarm aus. Daraufhin lief die Kassiererin der Heranwachsenden nach und forderte diese auf, stehenzubleiben. Dieser Aufforderung kam die Beschuldigte jedoch nicht nach, sondern rannte über den Parkplatz in Richtung Oststraße. Am Ende des Parkplatzes konnte die Kassiererin die Beschuldigte am Rucksack ergreifen. Diese konnte sich jedoch unter Zurücklassung ihres Rucksacks und ihrer Jacke befreien und ihre Flucht weiter fortsetzen.

Als die Kassiererin sich umdrehte, um zurück zur Filiale zu laufen, wurde sie unvermittelt von dem 31-Jährigen angesprungen und zu Boden gerissen. Dieser versuchte der Kassiererin den Rucksack und die Jacke seiner Begleiterin zu entreißen, was jedoch nur bei der Jacke zum Erfolg führte. Die Kassiererin zog sich bei dem Sturz eine Schürfwunde am rechten Ellbogen und eine Beschädigung an ihrem T-Shirt zu. Als der Beschuldigte mit der Jacke in der Hand flüchten wollte, wurde er durch einen weiteren Kunden, der der Kassiererin beherzt zur Hilfe gekommen war, zu Boden gebracht und dort bis zum Eintreffen der hinzugerufenen Einsatzkräfte fixiert.

Seine zu diesem Zeitpunkt noch flüchtige Bekannte konnte durch weitere Polizeikräfte im Rahmen der Fahndung in einer der angrenzenden Straßenzüge festgestellt und vorläufig festgenommen werden.

Auf Grund ihrer nicht unerheblichen Alkoholisierung wurden bei beiden Beschuldigten Blutproben entnommen.

Weiteres Diebesgut konnte bei der Durchsuchung der Personen nicht festgestellt werden.

 

 

 

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CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier