Finanzminister Stephan Toscani: Anzeigepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen bei Unternehmen bringt mehr Transparenz und Steuergerechtigkeit.

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat am Donnerstag (07.09.2017) den Vorschlag der EU beraten, Steuerschlupflöcher wesentlich effektiver als bisher zu schließen. Es geht darum, dass Steuerberater, Buchhalter, Banken und Anwälte (sog. Intermediäre) den Finanzbehörden grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle künftig anzeigen müssen. Finanzminister Stephan Toscani: „Die Zielrichtung des EU-Vorschlags stimmt. Wir sorgen für mehr Transparenz bei Unternehmenssteuern und bekämpfen Steuervermeidungspraktiken. Um die Einnahmebasis des Staates zu sichern, müssen wir konsequent gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung vorgehen. Gewinne, die in Deutschland erzielt werden, müssen auch in Deutschland versteuert werden. Es gibt eine Gerechtigkeitslücke, wenn der Handwerker vor Ort oder der Bäcker um die Ecke hier ihre Steuern zahlen, große Konzerne aber nicht.“„Die Umsetzung dieses Vorschlags ist mit Belastungen für alle Beteiligten – also Steuerpflichtige, Berater und Verwaltung – verbunden. Bei den weiteren Verhandlungen ist daher auf eine praktikable Ausgestaltung der Anzeigepflicht und des Informationsaustauschs zu achten. Die Mehrbelastungen für alle Beteiligten sollten möglichst gering gehalten werden. Hierfür hat sich der Finanzausschuss heute ausgesprochen“, erklärte Minister Stephan Toscani abschließend.

 

 

 

 

Foto: Symbolbild Fotolia

 

 

 

CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier