Am Donnerstag (31.08.2017) hat der Rechnungshof des Saarlandes seinen aktuellen Jahresbericht 2016 vorgestellt. Finanzminister Stephan Toscani sagte dazu: „Der Jahresbericht dokumentiert ausführlich die in den vergangenen Jahren erzielten Fortschritte des Landes auf seinem Weg zur Konsolidierung des Landeshaushaltes. Wir haben die Neuverschuldung, wie vom Rechnungshof hervorgehoben, deutlich zurückgeführt. Wir haben die zulässige Obergrenze eingehalten. Wir sind auf Kurs bei der Einhaltung der Schuldenbremse ab 2020. Ich danke dem Rechnungshof für seine konstruktive Begleitung der Konsolidierungspolitik der Landesregierung.“

 

Der Rechnungshof bestätigt erneut, dass das Saarland seinen Konsolidierungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist. Es hat die vereinbarten Sanierungsauflagen in Gänze eingehalten. Das Saarland hat seine Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft und auch auf der Ausgabenseite wirksam zur Verbesserung der Haushaltslage beigetragen.„Wir werden die mit der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verbundenen Chancen konsequent nutzen. Wir werden mit der durchgesetzten finanziellen Besserstellung von insgesamt rund 500 Millionen Euro pro Jahr ab 2020 nicht nur die Schuldenbremse einhalten und Schulden abbauen. Wir werden darüber hinaus zielgerichtet in die Zukunft unseres Landes investieren. Gleichzeitig müssen wir, darauf weist der Rechnungshof zu Recht mahnend hin, auch nach 2019 vernünftig haushalten und die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch zukünftig beachten. Wir müssen den Konsolidierungskurs fortsetzen. Gerade deswegen kommt es auch in Zukunft auf eine kluge und verlässliche Haushaltspolitik des Landes an“, erklärte Finanzminister Stephan Toscani.Mit Blick auf die vom Rechnungshof dargestellte Haushaltsvorsorge, die das Land im Sondervermögen Zukunftsinitiative gebildet hat, weist Minister Stephan Toscani insbesondere auf das Jahr 2019 hin: „In der aktuellen Finanzplanung haben wir bereits darauf aufmerksam gemacht, dass das Saarland die Defizitobergrenze im Jahr 2019 nur mit Hilfe von Einmalmaßnahmen einhalten kann. Diese Vorsorge werden wir im Jahr 2019 voraussichtlich auch benötigen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen zur Auszahlung der letzten Rate der Konsolidierungshilfen.“

Ergänzend sei, so Minister Stephan Toscani, zu berücksichtigen, dass der größte Teil der im Sondervermögen ausgewiesenen Mittel entsprechend der Festlegungen im Haushaltsplan zweckgebunden ist. Er dient der Finanzierung angelaufener Projekte. „Der Mittelabfluss erfolgt im Zuge der Abwicklung der beschlossenen Maßnahmen, insbesondere der Investitionsmaßnahmen. Das Sondervermögen stärkt – wie vom Rechnungshof gefordert – insbesondere die Investitionsausgaben des Landes“, so der Finanzminister. Daneben ist das Sondervermögen nach den Vorgaben im Haushaltsplan auch im Zusammenhang mit der Finanzierung von Flüchtlingskosten von Bedeutung. Insbesondere Abrechnungen aus Vorjahren für Kostenerstattungen an die Kommunen sollen aus dem Sondervermögen finanziert werden. Vor dem Hintergrund der entsprechenden Haushaltsbelastungen heißt es im Jahresbericht: „Für eine Lockerung der bisher eingehaltenen Ausgabendisziplin sieht der Rechnungshof angesichts dieser Problematik keinen Raum.“ Auch dies unterstützt die Linie der Landesregierung.

Bezüglich der Forderung nach einem separaten Ausweis aller flüchtlingsbedingten Ausgaben des Landes weist Minister Stephan Toscani auf methodische und statistische Probleme hin. Es werde zu prüfen sein, ob diesem Anliegen des Rechnungshofs auf Dauer Rechnung getragen werden könne. Im Hinblick auf die finanzielle Situation der saarländischen Kommunen erinnert er an die bereits ergriffenen Maßnahmen im Bereich der Kommunalaufsicht, die Initiativen des Landes zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit und die auch seitens der Kommunen zu beachtende Haushaltsdisziplin. Finanzminister Stephan Toscani betont: „Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Schuldenbremse rechtzeitig vor 2020 landesrechtlich zu konkretisieren und auch zu verankern. Die Landesregierung wird dem Landtag und dem Rechnungshof im kommenden Jahr einen Vorschlag zur Umsetzung vorlegen.“Abschließend stellte der Finanzminister fest: „Auch in diesem Jahr wird die Landesregierung die aktuellen Hinweise und Feststellungen des Rechnungshofes intensiv prüfen. Danach werden wir notwendige Maßnahmen ergreifen. Soweit in einzelnen Fragen abweichende Einschätzungen bestehen bleiben, wird die Landesregierung die maßgeblichen Ursachen gegenüber dem Rechnungshof und dem zuständigen Landtagsausschuss darlegen.“

 

 

 

 

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CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier