Am Samstagabend wurde ein Pkw einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnten im Pkw zwei Personen angetroffen werden. Der Fahrer war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und stand augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Zudem führte er einschlägige Konsumgegenstände mit.

Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheitsfahrt, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Beim Beifahrer handelte es sich um den Halter des Pkw. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

 

 

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CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier