Am Donnerstag (22.06.2017) ist der Stabilitätsrat unter Vorsitz von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und des hessischen Finanzministers Dr. Thomas Schäfer als Vorsitzendem der Finanzministerkonferenz in Berlin zu seiner 15. Sitzung zusammengetreten. Der saarländische Finanzminister Stephan Toscani zeigte sich nach der Sitzung mit den Ergebnissen zufrieden. „Der Stabilitätsrat hat festgestellt, dass das Saarland auch im Jahr 2016 seine Konsolidierungsverpflichtungen in vollem Umfang erfüllt hat insbesondere, dass das Land auch 2016 die festgelegte Obergrenze der Nettokreditaufnahme eingehalten hat. Damit hat das Saarland die Voraussetzungen zur Auszahlung der Konsolidierungshilfe für 2016 erfüllt.“

In seinem Beschluss hebt der Stabilitätsrat besonders die beachtliche Rückführung der Nettokreditaufnahme des Saarlandes hervor. Er stellt fest: „Das Saarland hat das Haushaltsjahr 2016 mit einer Nettokreditaufnahme von 150 Mio. Euro abgeschlossen und lag damit deutlich unter dem Planansatz von 246 Mio. Euro.“ Der Minister verwies in diesem Zusammenhang auf die konstruktive und wirkungsvolle Begleitung des bisherigen Sanierungsprozesses durch den Stabilitätsrat.

Trotz der erheblichen Sanierungsfortschritte befindet sich das Saarland aufgrund hoher Altlasten nach den Kriterien des Stabilitätsrates aber weiterhin in einer sogenannten ‚drohenden Haushaltsnotlage‘. Deshalb einigte sich der Stabilitätsrat mit dem Saarland und Bremen auf Eckpunkte für eine Verlängerung des 2016 ausgelaufenen Sanierungsprogramms. Der Stabilitätsrat begrüßte, dass beide Länder zurzeit eine Verlängerung des Sanierungsverfahrens vorbereiten, um den Sanierungsprozess ohne Unterbrechung fortzusetzen.

„Die Landesregierung wird deswegen bis Ende September 2017 eine Verlängerung für das Sanierungsprogramm mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2020 vorlegen. Auf dieser Basis werden wir die erfolgreich begonnene Konsolidierung bis 2020 fortführen“, so Finanzminister Stephan Toscani weiter.

Die Landesregierung wird das Sanierungsprogramm voraussichtlich im September beraten. Es soll bis zum 1. Oktober 2017 in Berlin vorgelegt werden. Im Rahmen der Dezembersitzung des Stabilitätsrates soll dieses Programm beschlossen werden.

 

Hintergrund zum Stabilitätsrat:

Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen. Seine Einrichtung geht auf die Föderalismusreform II zurück und ist in Artikel 109a des Grundgesetzes geregelt. Bund und Länder beschreiten mit dem Stabilitätsrat einen neuen Weg zur Haushaltsüberwachung und Haushaltskonsolidierung. Zusammen mit der Einführung der neuen Schuldenbegrenzungsregel stärkt der Stabilitätsrat die institutionellen Voraussetzungen zur Sicherung langfristig tragfähiger Haushalte im Bund und in den Ländern.

Mitglieder des Stabilitätsrates sind der Bundesminister der Finanzen, die Finanzminister der Länder sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie. Den Vorsitz führen gemeinsam der Bundesminister der Finanzen und der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz der Länder.

Eine der zentralen Aufgabe des Stabilitätsrates ist die regelmäßige Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder. Ziel ist es, drohende Haushaltsnotlagen bereits in einem frühen Stadium zu erkennen, um rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Zu diesem Zweck legen der Bund und die Länder mit Beginn des Jahres 2010 jährliche Stabilitätsberichte vor.

Der Evaluationsausschuss des Stabilitätsrates prüft im Vorfeld der Sitzungen des Stabilitätsrates die eingereichten Sanierungsberichte der Länder und bewertet deren Sparanstrengungen.

Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen einschließlich der Sanierungs- und Konsolidierungsberichte werden unter www.stabilitaetsrat.de veröffentlicht.

 

 

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