Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter saarländischer Beteiligung

Die Justizministerinnen und Justizminister haben auf ihrer Frühjahrskonferenz am 21. und 22. Juni 2017 in Deidesheim bekräftigt, dass es mit Blick auf die digitale Durchdringung aller Lebensbereiche einer grundlegenden Debatte bedarf, ob das geltende Zivilrecht den Bürgerinnen und Bürgern wie auch den Unternehmen einen angemessenen und rechtssicheren Umgang mit den Folgen der Digitalisierung ermöglicht.

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter saarländischer Beteiligung hat einen Bericht erarbeitet, mit dem die Landesjustizverwaltungen einen wichtigen Beitrag zur Klärung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs geleistet haben.

„Insbesondere im Bereich der außervertraglichen Haftung beim Einsatz autonomer Systeme, der Präzisierung mietrechtlicher Vorschriften mit Blick auf Cloud-Computing-Verträge, der schuldrechtlichen Regelung des Bezahlens mit Daten, der Einziehung von Drittanbieterforderungen über die Mobilfunkrechnung (WAP-Billing) sowie bei Auskunftsansprüchen und Löschungsverfahren im Fall von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf“, erläutert Stephan Toscani.

„Wir setzen uns für entsprechende Regelungen auf EU-Ebene ein. Den weiteren Prozess sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene wird die Arbeitsgruppe >Digitaler Neustart< weiter begleiten“, so der Justizminister.

 

 

Foto: Symbolbild Fotolia

 

 

CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier